Kommunalfreiheitsgesetz: mehr Spielraum für Kommunen – aber bitte ohne neue Bürokratie
Das von der Staatsregierung vorgelegte Sächsische Kommunalfreiheitsgesetz bewertet der kommunalpolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Bernd Rudolph, grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung – sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
„Unsere Städte und Gemeinden brauchen endlich mehr Handlungsspielraum. Weniger Detailvorgaben aus Dresden und mehr Vertrauen vor Ort – das ist überfällig“, erklärt Rudolph.
Kritisch sieht Rudolph, dass ausgerechnet das zentrale Instrument – das geplante Kommunalerprobungsgesetz – selbst zu neuer Bürokratie führen könnte. „Wenn jede Abweichung erst beantragt, geprüft und genehmigt werden muss, dann ist das keine echte Freiheit, sondern ein Experiment unter Vorbehalt“, so Rudolph.
Auch einzelne Änderungen im Detail bewertet er differenziert. Die Abschaffung des verpflichtenden Bürgerentscheids bei freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen dürfe nicht zulasten der demokratischen Beteiligung gehen. „Kommunale Selbstverwaltung lebt von Akzeptanz vor Ort – und die entsteht durch Beteiligung, nicht durch Abkürzungen.“
Positiv hebt Rudolph die vorgesehenen Möglichkeiten für digitale Verfahren und flexiblere Verwaltungsabläufe hervor. Gleichzeitig warnt er davor, Transparenz und Öffentlichkeit zu schwächen. „Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger abgehängt werden oder Entscheidungen weniger nachvollziehbar sind.“
„Mehr kommunale Freiheit ist richtig. Aber Freiheit bedeutet nicht mehr Formulare, sondern weniger Hürden. Entscheidend ist, dass Kommunen wirklich schneller und eigenverantwortlicher handeln können – ohne Demokratie und Kontrolle zu schwächen“, so Rudolph abschließend.
Er kündigte an, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren genau zu prüfen und konkrete Verbesserungen einzubringen.


