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30. April 2025
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Kreditverbot aufgehoben – Überfällige Investitionen möglich
Durch die neuerliche Grundgesetzänderung zum „Sondervermögen Infrastruktur“ wurde das Kreditverbot für Sachsen aufgehoben und es stehen rund 600 Millionen Euro jährlich für Investitionen auf Landesebene zur Verfügung.
BSW-Fraktionsvorsitzende Sabine Zimmermann begrüßt diesen hinzugewonnenen Investitionsspielraum: „Wir haben ja schon lange gesagt und bereits in den Sondierungsgesprächen thematisiert, dass die finanziellen Spielräume der Schuldenbremse für Investitionen in die Zukunft genutzt werden müssen. Hier haben wir jetzt die Möglichkeit ohne 2/3-Mehrheit Investitionen zu tätigen, die wir in Sachsen dringend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Wirtschaftsförderung und für die Kommunen benötigen.“
Tags: InfrastrukturSachsen
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