Auf die Kleine Anfrage (Drs. 8/4711) des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher für Brand- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur „Umsetzung des landesweiten Katastrophenschutzkonzepts und der Materialvorhaltung“ hat das Innenministerium erneut deutlich gemacht, dass ein vollständiges Konzept erst im Laufe des Jahres 2027 vorliegen soll.

Dabei hatte sich die Staatsregierung im Koalitionsvertrag selbst verpflichtet: „Auf der Grundlage einer landesweiten Gefahren- und Risikoanalyse entwickeln wir ein mit der kommunalen Ebene und den Leistungserbringern harmonisiertes landesweites Katastrophenschutzkonzept einschließlich einer sachsenweiten Materialvorhaltung. Dieses wird die Stärkung der kommunalen Vorsorge und des Selbstschutzes der Bevölkerung sowie wesentliche Aspekte des Zivilschutzes beinhalten.“

Von dieser Zielsetzung ist der Freistaat allerdings noch weit entfernt. Zwar wurde die Landesdirektion Sachsen (LDS) mit einer landesweiten Gefahren- und Risikoanalyse beauftragt, doch liegen bislang nur fragmentarische Einzelanalysen der Landkreise vor. Ein abgestimmtes, belastbares Lagebild existiert nicht.

Jens Hentschel-Thöricht (BSW): „Wenn die Regierung im Koalitionsvertrag von einem harmonisierten, landesweiten Katastrophenschutzkonzept spricht, muss sie diesen Anspruch auch einlösen. Angesichts der wachsenden Risiken durch Extremwetter, Blackouts oder Waldbrände ist es unverständlich, warum die Umsetzung so schleppend verläuft.“

Die Analyse soll sich zunächst auf drei Gefahrenkomplexe konzentrieren: Hochwasser und Starkregen, Stromausfall (Blackout) sowie Dürre und Waldbrand. Erste Gespräche fanden zwar statt – etwa im November 2025 zur Thematik „Hitze und Dürre – Auswirkungen und Handlungsoptionen“ – doch bleiben viele zentrale Fragen offen: Wie werden die Landkreise eingebunden? Wann werden Materiallager eingerichtet? Wer trägt die Verantwortung für Ausstattung und Finanzierung?

Hentschel-Thöricht weiter: „Der Katastrophenschutz darf nicht in Konzeptpapieren steckenbleiben. Sachsen braucht jetzt klare Zuständigkeiten, ausreichende Materialreserven und eine enge Verzahnung zwischen Land und Kommunen. Sicherheit darf nicht am Geld oder an Verwaltungswegen scheitern.“

Die Staatsregierung betont, dass auf Grundlage der Analyse ein „substantiiertes Katastrophenschutzkonzept“ entstehen soll – doch bis dahin bleibt vieles offen.

Hentschel-Thöricht abschließend: „Die Herausforderungen sind bekannt, die Zeit drängt. Wer Krisen ernsthaft vorbeugen will, muss handeln, bevor sie eintreten – nicht erst, wenn die Analyse fertig ist.“

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