Mehr Freiheit versprochen, Kontrolle behalten: BSW fordert Nachbesserung beim Haushaltsbegleitgesetz
Die Staatsregierung will mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027/2028 die Förderung von Städten und Gemeinden vereinfachen. Doch ihr Entwurf lässt weiter offen, ob Kommunen tatsächlich mehr selbst entscheiden dürfen. Die heutige Anhörung im Sächsischen Landtag bestätigt damit die Kritik der BSW-Fraktion: Eine Kann-Regelung und fortbestehende Zweckbindungen reichen für mehr kommunale Eigenverantwortung nicht aus.
Mischa Woitschek, Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, erklärte in der Anhörung, dass sein Verband dem Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Form nicht vollumfänglich zustimmen könne. Die Absichtserklärungen des Finanzministers zur künftigen Dynamisierung der Kita-Zuweisungen seien bekannt; der Verband wolle sie jedoch im Gesetz festgeschrieben sehen.
„Wenn die Staatsregierung den Kommunen mehr Freiheit zusagt, muss diese Freiheit auch im Gesetz stehen. Städte und Gemeinden brauchen verlässliche Rechte statt wohlklingender Ankündigungen“, erklären Uta Knebel, haushaltspolitische Sprecherin, und Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion, gemeinsam.
Das Haushaltsbegleitgesetz ermöglicht pauschale Zuweisungen an Kommunen. Dadurch könnten einzelne Förderanträge und Verwendungsnachweise entfallen. Der Entwurf macht dieses Verfahren jedoch nicht zum Regelfall. Zudem bleiben Zweckbindungen und fachliche Detailvorgaben möglich.
„Das Land kann nicht kommunale Eigenverantwortung auf die Verpackung schreiben und sich im Gesetz die Detailsteuerung offenhalten“, so Knebel und Hentschel-Thöricht. „Wir wollen, dass geeignete Fördermittel grundsätzlich pauschal vergeben werden. Wo eine Zweckbindung nicht nötig ist, muss die Kommune selbst entscheiden können, wie sie das Geld einsetzt.“
Die BSW-Fraktion wird vorgeschlagene Änderungen zu den kommunalen Regelungen des Haushaltsbegleitgesetzes prüfen. Ihr Ziel: ein verbindlicherer Vorrang pauschaler Zuweisungen, weniger Detailvorgaben des Landes und klare gesetzliche Regeln für die Umsetzung.



