Immer wenn die großen Lücken in den Haushalten des Bundes und der Länder diskutiert werden, schaffen es die Themen „Vermögensteuer“ und „Übergewinnsteuer“ wieder in die Schlagzeilen und in die politische Diskussion. Geredet wird viel – nur: Warum wird nicht gehandelt? Eigentlich müsste das nach wie vor gültige Vermögensteuergesetz nur angepasst werden.

Denn Deutschland hat ein bestehendes Vermögensteuergesetz. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, welche das Gesetz im Jahr 1995 als teilweise verfassungswidrig eingeschätzt hat, ruht lediglich die Vollziehung seit dem 1. Januar 1997.

Auf der 26. Plenarsitzung des Sächsischen Landtags wurde das Thema Vermögensteuer leidenschaftlich diskutiert, aber eine konkrete Umsetzung ist auch diesmal nicht in Sicht. „Das BSW sieht die dringende Aufgabe einer Besteuerung großer Vermögen. Besonders wichtig ist vor allem auch die Abschöpfung von Kriegs- und Krisenprofiten. Dies ist nicht nur wichtig für die Herstellung der Steuergerechtigkeit, sondern auch ein wichtiges Element für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagt Uta Knebel, finanzpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Täglich wird über Haushaltslöcher berichtet. Auch die nach der Analyse des ifo-Instituts zweckentfremdete Nutzung der Sonderschulden durch die Bundesregierung ist derzeit ein Thema. Die Kommunen haben große Probleme. Medienberichten zufolge hat die Stadt Dresden ein Haushaltsloch in dreistelliger Millionenhöhe zu stemmen. Es brennt an allen Ecken. Das BSW hat kein Verständnis dafür, dass der Staat seit Jahren keinen verfassungskonformen Weg findet, um diese Steuern einzuziehen. Immerhin kann mit bis zu 25 Milliarden Euro pro Jahr gerechnet werden; eine OXFAM-Studie aus dem Jahr 2024 geht bei ihren sehr konservativen Schätzungen kumuliert von ca. 380 Mrd. Euro Steuereinnahmeausfällen aus. Natürlich ist sich das BSW auch möglicher Gefahren bewusst. Beispielsweise warnt das ifo-Institut davor, dass die Bruttoeinnahmen durch Rückgänge bei Einkommen- und auch Umsatzsteuer überlagert werden könnten. „Gleichwohl fordern wir die Bundesregierung auf, hier endlich zu handeln“, so Knebel.

Das BSW ist sich klar darüber, dass die zentralen gesetzlichen Rahmenbedingungen für beispielsweise eine Vermögensbesteuerung nicht im Sächsischen Landtag beschlossen werden. Die Aufgabe, das Gesetz verfassungskonform umzugestalten, liegt beim Bund. Dennoch ist es wichtig, dass wenn sich der Bund nicht bewegt, die Länder Druck ausüben.

„Eine Besteuerung großer Vermögen und auch die Besteuerung von Kriegs- oder auch Krisenprofiten ist für die Stabilität unserer Demokratie von zentraler Bedeutung“, betont Uta Knebel. „Sehr große Vermögen sind sehr oft mit erheblichem Einfluss verbunden – sei es durch wirtschaftliche Macht, durch Medien oder durch politische Interessenvertretung. Eine übermäßige Konzentration von Reichtum kann langfristig das Gleichgewicht demokratischer Prozesse gefährden. Eine angemessene Besteuerung kann hier einen Beitrag leisten, diese Konzentration zu begrenzen.“

Die Erhebung der Vermögensteuer wurde ausgesetzt, weil der Gesetzgeber vor allem die vom Verfassungsgericht geforderte verfassungskonforme Neuregelung der Immobilienbewertung nicht fristgerecht bis Ende 1996 umgesetzt hat. „Wir feiern – und das ist ein sehr bitterer Feiertag – dieses Jahr das 30. Jahr der Aussetzung“, so Knebel. „Es ist mir unverständlich, warum der Gesetzgeber in Berlin die Beanstandungen des Verfassungsgerichtes nicht schon längst ausgeräumt hat.“