Polizeigesetz: BSW verhindert übergriffige Regelungen und setzt rechtsstaatliche Grenzen durch
Zur heutigen Verabschiedung der Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Bernd Rudolph:
„Der ursprüngliche Gesetzentwurf enthielt Regelungen, die wir in dieser Form nicht hätten mittragen können. Erst die von uns durchgesetzten Änderungen haben dafür gesorgt, dass aus unserer Sicht kein übergriffiges Polizeigesetz entsteht.
Wir haben die Einführung des Tasers im regulären Polizeivollzugsdienst verhindert, zusätzliche Grenzen für die biometrische Fernidentifizierung durchgesetzt, die Voraussetzungen für automatisierte Datenanalysen eingehegt und klare Vorgaben gegen intransparente Black-Box-Systeme verankert. Zudem haben wir erreicht, dass Sachsen auf Software des US-Unternehmens Palantir verzichten soll.
Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Alternative nicht zwischen uneingeschränkter Zustimmung und pauschaler Ablehnung bestand. Die eigentliche Frage lautete, ob man bereit ist, einen Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen zu verändern. Genau diesen Weg sind wir gegangen.
Wir haben uns nicht von politischen Kampagnen und Schlagworten leiten lassen, sondern den Gesetzentwurf, die Anhörungen und die vorgebrachten Argumente sorgfältig geprüft. Unser Maßstab war dabei stets derselbe: Sicherheit braucht Befugnisse, Freiheit braucht Grenzen.
Die BSW-Fraktion hat weder den Forderungen nach immer weitergehenden Eingriffsmöglichkeiten noch dem Ruf nach einer vollständigen Ablehnung aller neuen Befugnisse entsprochen. Wir haben einen eigenständigen Weg gewählt. Freiheit und Sicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ein handlungsfähiger Rechtsstaat muss beides gewährleisten.
Die heute beschlossene Fassung trägt an entscheidenden Stellen die Handschrift des BSW. Deshalb hat die Mehrheit unserer Fraktion dem Gesetz zugestimmt.“


