Polizeirecht in Sachsen: Verfassungssicherheit stärken, Praxistauglichkeit sichern
Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Polizeirechts erklärt der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Bernd Rudolph:
„Der Gesetzentwurf der Grünen macht deutlich, dass eine verfassungskonforme Anpassung des Polizeirechts auch ohne ein überladenes Gesamtpaket möglich ist. Das ist ein wichtiger Beitrag zur aktuellen Debatte. Richtig ist insbesondere, dass die Eingriffsschwellen an mehreren Stellen präzisiert und stärker an konkrete Gefahrenlagen geknüpft werden. Genau hier liegt ein zentraler Punkt: Polizeiliche Maßnahmen müssen rechtssicher, nachvollziehbar und gerichtsfest ausgestaltet sein.
Auch beim Umgang mit der sogenannten Vorfeldstraftat zeigt der Entwurf eine mögliche Herangehensweise. Wir sehen das Thema weniger als Grundsatzproblem, glauben aber, dass sich die damit verbundenen Fragen noch klarer und praktikabler lösen lassen – insbesondere durch präzise Regelungen direkt in den jeweiligen Befugnisnormen, abgestuft nach der Eingriffstiefe.
Der Entwurf bleibt insgesamt jedoch stark auf das verfassungsrechtlich Notwendige beschränkt. Für uns ist klar: Polizeiarbeit muss auch unter den Bedingungen wachsender Datenmengen und neuer Kriminalitätsformen handlungsfähig bleiben. Deshalb braucht es außer der rechtlichen Nachschärfung auch einen Blick auf zukünftige Herausforderungen.
Bei besonders sensiblen Themen wie der automatisierten Datenanalyse oder anderen digitalen Instrumenten kommt es jetzt darauf an, tragfähige und ausgewogene Lösungen zu finden. Hier sollten wir uns in den laufenden Verhandlungen darauf konzentrieren, klare gesetzliche Leitplanken zu definieren, statt vorschnell entweder alles zu regeln oder alles auszuklammern.
Unser Ziel bleibt ein Polizeirecht, das beides gewährleistet: effektive Gefahrenabwehr und einen verlässlichen Schutz der Grundrechte. Dafür braucht es keine Extreme, sondern einen ausgewogenen und praxistauglichen Rechtsrahmen.“


