Pressestatement der BSW‑Fraktion zum neuen Entwurf des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG)
Bernd Rudolph, innenpolitischer Sprecher der BSW‑Fraktion:
„Die Staatsregierung legte heute einen Polizeigesetz-Entwurf vor, der an vielen Stellen tief in die Grundrechte eingreift. Wir erkennen an, dass die Polizei moderne Werkzeuge braucht. Aber Sicherheit darf nicht zum Vorwand werden, um Überwachung auszuweiten oder Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Unser Maßstab bleibt: Ein Polizeirecht, das schützt, ohne zu überwachen.
Die BSW-Fraktion hat hinsichtlich verschiedener Passagen des SächsPVDG einen klaren Standpunkt.
So gilt laut Innenminister Schuster der Taser mit seiner ‚mannstoppenden Wirkung‘ als ein ‚milderes Mittel‘. Die Realität ist: Der Taser kann schwere Verletzungen verursachen. Deshalb wäre eine flächendeckende Einführung ohne vorherige Erprobung unverantwortlich. Wir fordern daher eine wissenschaftlich begleitete Pilotphase in einzelnen Polizeirevieren, verbunden mit gründlicher Aus- und Fortbildung sowie ausführlicher Evaluation.
Auch zur automatisierten Datenanalyse und dem KI-Training haben wir eine klare Meinung. Die Polizei soll laut dem Gesetzentwurf künftig selbstlernende KI einsetzen und mit echten personenbezogenen Daten trainieren dürfen. Das ist unter den heutigen technischen Bedingungen nicht verantwortbar. KI kann Verzerrungen verstärken, ist oft intransparent und kaum löschbar. Deshalb ist für uns nur ein Training mit anonymisierten Daten vorstellbar, verbunden mit strenger Kontrolle und klaren Grenzen. Wir sind aber offen, an einer an den technischen Möglichkeiten sowie rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen orientierten Lösung für die Zukunft mitzuwirken. Klar ist aber auch: Eine Einführung von Palantir wird es mit uns nicht geben.
Der vorliegende Gesetz-Entwurf enthält sinnvolle Modernisierungen, aber auch gefährliche Überdehnungen. Wir werden im Landtag dafür sorgen, dass Sachsen ein Polizeigesetz bekommt, das wirksam schützt, aber nicht überwacht. Die Polizei soll handlungsfähig sein – aber immer innerhalb klarer rechtsstaatlicher Grenzen, in der Freiheit und Sicherheit in Balance stehen.“

