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Radikaler Befreiungsschlag gegen den Regulierungsdschungel: BSW-Fraktion fordert sächsisches „Pflichtabschaffungsgesetz“
Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen wegweisenden Antrag (Drs. 8/7477) eingebracht, der einen fundamentalen Bürokratieabbau im Freistaat einleiten soll. Mit dem vorgeschlagenen „Sächsischen Pflichtabschaffungsgesetz“ sollen sämtliche landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations-, Nachweis- und Aufbewahrungspflichten mit einem harten Verfallsdatum versehen werden. Die Initiative verspricht eine enorme Entlastungswirkung für die sächsische Wirtschaft, Wissenschaft und die Kommunen, die derzeit unter einer erdrückenden bürokratischen Last leiden.
Hintergrund: Ein radikaler Systemwechsel nach Vorbild anderer Bundesländer
Der Freistaat Sachsen läuft Gefahr, im interregionalen Wettbewerb um Fachkräfte, wissenschaftliche Talente und Investitionen abgehängt zu werden. Bisherige Maßnahmenpakete der Staatsregierung greifen zu kurz und genügen nicht, um die produktive Zeit von Unternehmern und Forschern wirksam vor bürokratischer Mehrarbeit zu schützen.
Der Antrag der BSW-Fraktion sieht daher ein konsequentes „Pflichtabschaffungsgesetz“ vor: Alle bestehenden bürokratischen Pflichten auf Landesebene sollen zum 31. Dezember 2027 automatisch auslaufen, es sei denn, sie werden bis dahin durch Fachgesetze explizit und begründet neu geregelt. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wird zudem ein sofortiges Belastungsmoratorium gefordert. Damit orientiert sich die Initiative an modernen, vertrauensbasierten Gesetzgebungsansätzen aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, die bereits im Frühjahr 2026 den Weg für eine echte Beweislastumkehr staatlichen Handelns geebnet haben.
Prof. Dr. Jörg Scheibe, Sprecher für Wissenschaft und Hochschulen, sowie Umwelt- und Klimapolitischer Sprecher der BSW-Fraktion warnt eindringlich vor den Konsequenzen eines weiteren Zögerns:
„Wir schlagen hier keinen kosmetischen Bürokratieabbau vor, sondern einen radikalen, überfälligen Schnitt. Die Belastungsgrenze unserer Unternehmen, Institute und Kommunen ist längst überschritten – wertvolle Arbeitszeit wird massenhaft in Aktenbergen verbrannt, anstatt diese für Innovationen und mehrwertschaffende, produktive Arbeit zu nutzen. Wenn wir diesen Systemwechsel jetzt nicht mit aller Entschlossenheit durchsetzen, droht uns die Lage wirtschaftlich und strukturell komplett zu entgleiten.“
Das Gesetz würde einen beispiellosen Befreiungsschlag bedeuten. Anstatt dass Bürger und Betriebe jede Pflicht mühsam hinterfragen müssen, kehrt das Gesetz die Argumentationslast um: Der Staat muss rechtfertigen, warum er eine bürokratische Hürde beibehalten will. Zudem fordert der Antrag den konsequenten Verzicht auf das sogenannte „Gold-Plating“ – also das unnötige Verschärfen von EU- oder Bundesvorgaben auf Landesebene.
Zusammen mit einer tiefgreifenden Aufgabenkritik und der ersatzlosen Streichung überflüssiger Statistik- und Berichtspflichten, wie sie auch von der kommunalen Reformkommission empfohlen wurde, würde dieses Gesetz blockierte Kapazitäten in Millionenhöhe freisetzen. Bloße Absichtserklärungen der Staatsregierung sollen so endlich in verbindliches, spürbares Recht gegossen werden.


