Der Abschlussbericht der Reformkommission zur Stärkung und Entlastung der Kommunen liefert ein unmissverständliches Zeugnis über den drastischen Handlungsbedarf im Freistaat Sachsen.

Für die BSW-Fraktion enthält der Bericht keine Überraschungen, sondern die späte Bestätigung ihres eigenen finanz- und strukturpolitischen Kurses: Die in dem Bericht vorgeschlagenen zentralen Handlungsanweisungen decken sich zum großen Teil mit den Forderungen des BSW und werden von der Fraktion im Sächsischen Landtag bereits seit über einem Jahr vehement eingefordert.

Finanzpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag Uta Knebel: „Es ist bezeichnend und zugleich bedauerlich, dass die Staatsregierung erst wertvolle Zeit verstreichen lässt und eine externe Kommission bemühen musste, um zu exakt jenen Schlüssen zu gelangen, die wir seit über einem Jahr im Landtag auf der Tagesordnung haben. Die drängenden Probleme der kommunalen Unterfinanzierung und der überbordenden Bürokratie dulden keinen weiteren Aufschub. Die Zeit der Analysen ist vorbei, jetzt müssen für den Doppelhaushalt 2027/2028 Taten folgen.“

Wesentliche übereinstimmende Kernforderungen von Reformkommission und Fraktionskonzept:

  • Pauschalisierung statt Projektförderung: Die Reformkommission kritisiert die zersplitterte Förderlandschaft mit derzeit rund 120 Richtlinien und 56 Fördermittelstellen scharf und fordert eine drastische Reduzierung der Bewilligungsstellen auf maximal fünf.
    Statt aufwändiger Fördermittelverfahren sollen pauschalisierte Zuweisungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (SächsFAG) Vorrang erhalten. Genau diesen Paradigmenwechsel – die Abkehr von kleinteiligen, bürokratischen Wettbewerbsverfahren hin zu verlässlichen Schlüsselzuweisungen ist eine der Kernforderungen des BSW.
  • Fundamentale Aufgabenkritik und Personalsteuerung: Der Bericht der Reformkommission verlangt eine tiefgreifende, ressortübergreifende Aufgabenkritik, um den Staat auf Kernaufgaben zu beschränken und Doppelzuständigkeiten zu eliminieren. Auch das BSW setzt hier an: Es fordert, die anstehenden, altersbedingten Renteneintritte konsequent für einen strukturellen Personalabbau zu nutzen und die freiwerdenden Mittel zwingend in die digitale Verwaltungsmodernisierung zu investieren.
  • Abbau von Bürokratie und Digitalisierung: Der Bericht der Reformkommission und auch das BSW fordern eine durchgängige Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Verwaltungsprozesse. Die Reformkommission schlägt zudem harte verfahrensrechtliche Beschleuniger vor, wie die weitreichende Abschaffung von Widerspruchsverfahren und den Verzicht auf staatliches „Gold-Plating“ (die unnötige Verschärfung von EU- oder Bundesrecht). Dies flankiert exakt das Ziel der Fraktion, den massiven bürokratischen Antrags- und Prüfaufwand in den Kommunalverwaltungen zu beenden.

Uta Knebel dazu abschließend: „Wir erwarten von der Staatsregierung, dass die Empfehlungen der Reformkommission nicht in den Schubladen der Ministerien verschwinden. Die darin enthaltenen, von uns seit über einem Jahr geforderten Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Finanzausstattung und zum Bürokratieabbau müssen das Fundament der bevorstehenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 bilden. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise brauchen wieder echte Beinfreiheit, um vor Ort für die Bürger handlungsfähig zu sein.“

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