Sachsen muss beim Kampf gegen Organisierte Kriminalität endlich aufholen
Der neue Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK), der Finanzkriminalität und der Rauschgiftkriminalität markiert eine sicherheitspolitische Zäsur. Er setzt auf konsequente Finanzermittlungen, moderne Datenanalyse, stärkere internationale Zusammenarbeit und gemeinsame Ermittlungsstrukturen von Bund und Ländern. Für den Freistaat Sachsen bedeutet das: Die bestehenden Strukturen müssen kritisch überprüft und an die neuen bundesweiten Standards angepasst werden.
Bernd Rudolph, innenpolitischer Sprecher der BSW-Landtagsfraktion, erklärt dazu: „Sachsen hat seit Jahren ein konstant hohes Niveau an OK-Verfahren. Wenn der Bund jetzt eine Zeitenwende bei der Inneren Sicherheit ausruft, dann darf der Freistaat nicht im alten Modus bleiben. Wir müssen wissen, ob Personal, Technik und Organisation ausreichen – und wenn nicht, welche Konsequenzen die Staatsregierung daraus zieht.“
Der Abgeordnete hat deshalb eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung eingereicht, die zentrale Punkte des Bundesaktionsplans aufgreift. Im Mittelpunkt stehen:
- die tatsächlichen Kapazitäten für Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung,
- die technische und organisatorische Anbindung Sachsens an neue Bundesstrukturen wie den „FinPool“ oder das Kompetenzzentrum Geldwäsche,
- die vorhandene IT‑Ausstattung für moderne Datenanalyse,
- die Belastung der Ermittlungsbehörden durch OK-Verfahren seit 2015,
- sowie die Rolle der Kommunen als Frühwarnsystem gegen OK-Strukturen
Rudolph betont: „Organisierte Kriminalität ist längst international vernetzt, hochprofessionell und finanziell extrem schlagkräftig. Wenn Sachsen hier nicht mithalten kann, wird der Freistaat zum Einfallstor. Die Staatsregierung muss transparent darlegen, wo wir stehen – und wo wir dringend nachsteuern müssen.“
Der Abgeordnete kündigt an, die Antworten der Staatsregierung sorgfältig auszuwerten und daraus weitere parlamentarische Initiativen abzuleiten.

