In der heutigen Debatte des Sächsischen Landtags zum Entschließungsantrag „Sachsenfonds wirksam nutzen“ (Drs. 8/6862) hat die finanzpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Uta Knebel die geplante Umsetzung scharf kritisiert und die Ablehnung des Antrags durch ihre Fraktion begründet. Zwar sei die bundesweite Errichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung von Infrastruktur und Wirtschaftswachstum unter Ausschluss der Schuldenbremse ein bemerkenswerter und notwendiger Schritt gewesen, die konkrete Umsetzung im Freistaat Sachsen gehe jedoch an der Realität der Städte und Gemeinden vorbei.

Im Zentrum der Kritik steht die sächsische Sonderregelung zur Mindestinvestitionsschwelle. Während der Bund Maßnahmen bereits ab 50.000 Euro fördert, setzt das Sachsenfonds-Gesetz für Kommunen eine Grenze von 250.000 Euro an. „Das kann ein faktisches Ausschlusskriterium für den ländlichen Raum sein“, warnte Knebel in ihrer Rede. Benötige eine kleine Gemeinde beispielsweise 80.000 Euro für eine Brückensanierung oder 120.000 Euro für den Brandschutz einer Schule, gehe sie schlichtweg leer aus.

Diese Praxis der Staatsregierung belohne finanzpolitischen Irrsinn und provoziere einen weiteren Reparaturstau, da Mängel zwangsläufig so lange aufgeschoben würden, bis sie teuer genug für eine Förderung seien. Gemeinden werden so in die Kreditaufnahme getrieben. Wie realitätsfern die aktuellen Pläne sind, belegte Knebel anhand einer konkreten Befragung sächsischer Kommunen.

Um die Mindestinvestitionsschwelle von 250.000 Euro für ein Projekt – wie beispielsweise die geplante Erweiterung eines Feuerwehrgebäudes – überhaupt zu erreichen, müsse die Kommune einen stark erhöhten Eigenanteil aufbringen, der bei fehlendem Haushaltsausgleich nur über neue Kredite finanziert werden könne. Knebel wies zudem darauf hin, dass die Inflation die Umsetzungsmöglichkeiten der ländlichen Gemeinden künftig noch weiter schwächen werde.

Darüber hinaus deckte die Abgeordnete eklatante rechnerische Widersprüche im vorliegenden Antrag auf. Obwohl behauptet wird, dass über 60 Prozent der insgesamt 4,838 Milliarden Euro an die Kommunen fließen sollen, weist der Antrag hierfür lediglich 2,8 Milliarden Euro aus. Mathematisch korrekt wären jedoch rund 2,902 Milliarden Euro, was belegt, dass die Summe für die Kommunen faktisch reduziert und stattdessen der Landesebene zugeschlagen wird.

Auch die parlamentarische Kontrolle kommt aus Sicht der Abgeordneten deutlich zu kurz, da es nicht ausreiche, den Landtag über konkrete Maßnahmen lediglich nachträglich zu informieren. Der vorliegende Antrag diene lediglich dazu, eine „durch die Staatsregierung den Kommunen übergeholfene“ Mittelverteilung zu legitimieren, was kein Vertrauen schaffe. Aus diesen Gründen forciert die BSW-Fraktion stattdessen einen eigenen Antrag zur direkten Änderung des Gesetzes.