Sachsenfonds: Kommunale Vertreter unterstützen mehr Spielraum bei Investitionen
Die von der BSW-Fraktion vorgeschlagene Absenkung der Mindestinvestitionssumme im Sachsenfonds von 250.000 auf 50.000 Euro hat bei der Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss deutliche Unterstützung aus kommunaler Sicht erhalten. Der Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Peter Blazek, befürwortete den Gesetzentwurf mehrfach ausdrücklich. Auch Jahnsdorfs Bürgermeister Albrecht Spindler machte deutlich, welche Probleme eine hohe Mindestinvestitionssumme gerade für kleinere Gemeinden mit sich bringen kann. Der Finanzwissenschaftler Dr. Mario Hesse sprach sich dagegen gegen die vorgeschlagene Absenkung aus.
Uta Knebel, haushaltspolitische Sprecherin der BSW-Fraktion, erklärt:
„Die Anhörung hat gezeigt, dass es unterschiedliche Auffassungen über den richtigen Weg gibt. Die finanzwissenschaftlichen Einwände nehmen wir ernst. Besonders wichtig ist für uns aber auch die Perspektive der Kommunen, die diese Investitionen planen und umsetzen müssen. Die ausdrückliche Unterstützung des Städte- und Gemeindetages für unseren Gesetzentwurf ist deshalb ein wichtiges Signal für die weitere Beratung.“
Bernd Rudolph, kommunalpolitischer Sprecher der BSW-Fraktion, ergänzt:
„Eine Investition wird nicht dadurch sinnvoller, dass sie mehr als 250.000 Euro kostet. Gerade kleinere Gemeinden haben notwendige Vorhaben deutlich unterhalb dieser Grenze. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass eine starre Mindestgröße nicht immer zur kommunalen Investitionsrealität passt.“
Spindler hatte anhand seiner Gemeinde erläutert, wie unterschiedlich die Größenordnungen kommunaler Investitionen ausfallen. Jahnsdorf setzt im langjährigen Durchschnitt sechs bis acht Investitionsmaßnahmen jährlich um, deren Volumen von 20.000 Euro bis zu mehreren Millionen Euro reicht.
Rudolph weiter:
„Auch der Einwand, kleinere Maßnahmen könnten über investive Schlüsselzuweisungen finanziert werden, gehört in die Abwägung. Entscheidend ist jedoch, ob diese Mittel den tatsächlichen Investitionsbedarf abdecken. Vor allem stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wenn einer Kommune ein Investitionsbudget zur Verfügung gestellt wird, warum sollte sie nicht selbst entscheiden dürfen, ob eine große oder mehrere kleinere Maßnahmen vor Ort den größeren Nutzen bringen?“
Knebel abschließend:
„Wir werden die Argumente der Anhörung jetzt sorgfältig auswerten. Über die konkrete Ausgestaltung kann im parlamentarischen Verfahren weiter diskutiert werden. Die klare Unterstützung aus der kommunalen Praxis bestärkt uns aber in unserem Ziel: Die Mittel des Sachsenfonds sollen wirtschaftlich eingesetzt werden und den Kommunen dabei möglichst viel eigenen Handlungsspielraum lassen.“



