Schluss mit monatelangem Warten aufs Wohngeld: BSW-Fraktion fordert schnelleres Verfahren und dauerhafte Stärkung der Wohngeldstellen
Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen müssen derzeit im landesweiten Durchschnitt rund zwölf Wochen auf eine Entscheidung über ihren Wohngeldantrag warten.
Um Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen wirksam vor steigenden Wohnkosten zu schützen und finanzielle Notlagen zu verhindern, hat die BSW-Fraktion einen umfassenden Antrag (Drs. 8/7808) in den Sächsischen Landtag eingebracht. Ziel ist es, die Antragsbearbeitung drastisch zu beschleunigen, Verfahren zu vereinfachen und die kommunalen Wohngeldbehörden dauerhaft personell abzusichern.
Seit der Wohngeld-Plus-Reform hat sich der Kreis der Empfangsberechtigten deutlich ausgeweitet. Die kommunalen Wohngeldstellen stehen jedoch unter einer dauerhaft hohen Arbeitsbelastung, kämpfen mit Personalfluktuation, Einarbeitungsaufwand und unvollständigen Anträgen. Zugleich verfügt die sächsische Staatsregierung nach eigener Auskunft über keine belastbaren landesweiten Daten zu den Antragszahlen und offenen Verfahren in den Kommunen.
Dazu erklärt Ronny Kupke, Vorsitzender der BSW-Landtagsfraktion und sozialpolitischer Sprecher:
„Wohngeld ist eine essenzielle Unterstützung für viele Menschen, doch das Instrument verfehlt seine Wirkung, wenn Betroffene monatelang auf die Auszahlung warten müssen. Überlange Wartezeiten führen dazu, dass Bürgerinnen und Bürger in erhebliche finanzielle Not geraten und im schlimmsten Fall Mietrückstände anhäufen. Deswegen müssen wir den Bearbeitungsstau transparent machen, Verfahren konsequent vereinfachen und die Kommunen dauerhaft finanziell in die Lage versetzen, ihr Personal zu halten.“
Konkret fordert die BSW-Fraktion ein automatisiertes Monitoring- und Frühwarnsystem mit einem angestrebten Zielwert von maximal acht Wochen Bearbeitungszeit sowie einen jährlichen Transparenzbericht an den Landtag. Statt einmaliger Finanzhilfen brauche es eine dauerhafte Personalkostenförderung, damit die Kommunen geschultes Personal langfristig halten können. Neben einer praxistauglichen Digitalisierung, etwa über „Amt24“ und die E-Akte zur Vermeidung unvollständiger Anträge, setzt die Fraktion auf den uneingeschränkten Erhalt analoger Zugänge, den Ausbau der Beratung vor Ort sowie gezielte Hinweise auf Vorschusszahlungen nach § 26a WoGG.
„Nur durch eine verlässliche finanzielle Ausstattung der Ämter, transparente Daten und wirksame Digitalisierung kann sichergestellt werden, dass das Wohngeld im Freistaat Sachsen künftig wieder schneller, verlässlicher und bürgernäher ausgezahlt wird“, so Bernd Rudolph, Sprecher für Kommunalpolitik und Digitalisierung der BSW-Fraktion, abschließend.


