Die BSW-Fraktion fordert eine überlebenssichernde Finanzierung der Kultur in Sachsen: für die Kulturverbände und -initiativen in der ganzen Breite des Freistaats, für die Kulturräume, für die Theater und Orchester, aber auch besonders die Kulturstiftung, die als Multiplikator für außerordentlich viele Einzelprojekte arbeitet, für Museen wie den Zweckverband Industriemuseum und für die Akademie der Künste.

Dr. Ingolf Huhn: „Wenn es nicht gelingt, die Kultur in Sachsen vor dem jetzt sich abzeichnenden Zusammenbruch zu retten, verliert unser Land seine Seele.

In den in den Änderungsanträgen aufgeführten Kultur-Bereichen müssen zwingend die bis 2024 gezahlten Fördermittel in den Haushalt eingestellt werden, auch wenn durch die unterdessen weiter gestiegenen und immer weiter steigenden Personal- und Sachkosten damit bereits erhebliche Einsparungen in den Einrichtungen nötig werden.“

Folgende Änderungsanträge wurden bezüglich des Einzelplans 12 durch die BSW-Fraktion im Bereich Kultur eingereicht:

1. Die Theater und Orchester im ländlichen Raum sowie in Chemnitz standen 2023 vor dem Zusammenbruch; nur durch den sog. »Kulturpakt 2« konnten sie überhaupt erhalten werden. Die Gefahr ist mittlerweile noch größer geworden, da ja in jedem Jahr die tariflichen Personalkosten steigen. Wenn dieser »Kulturpakt 2« nun aber gar nicht mehr im Haushalt vorkommt, ist das Ende all‘ dieser Häuser besiegelt. Aus diesem Grunde muss zwingend wenigstens die bis 2024 gezahlte Summe in den Haushalt eingestellt werden. [12 05 685 56]

2. Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert eine Vielzahl von Vorhaben im Bereich der Musik, der Literatur, des Films, der darstellenden und bildenden Kunst sowie der kulturellen Breitenarbeit freier Träger, Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung von Kulturwerten und -einrichtungen sowie die Arbeit von Künstlern und künstlerischem Nachwuchs

Die erheblichen Kürzungsansätze im Haushalt der Staatsregierung widersprechen dem Finanzierungsbedarf der Stiftung zur Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben, insbesondere im Hinblick auf den ländlichen Raum.

Die Kulturstiftung kann mit dem von der Staatsregierung vorgeschlagenen Mittelansatz nicht mehr wirksam werden; sie ist danach nur noch ein sich selbst verwaltender Apparat. Die Folgewirkung dieser Einstellung der Sacharbeit ist ein Schneeballeffekt, der viele von der Stiftung geförderte Einrichtungen und Projekte nun ihrerseits zum Erliegen kommen lässt. [12 05 685 55]

3. Der Zweckverband Sächsisches Industriemuseum mit vier großen Industriemuseen in Sachsen ist mit dem Kürzungsansatz im Haushalt der Staatsregierung in seinem Weiterbetrieb gefährdet. Es ist ein Personalabbau in gravierender Dimension nötig, der damit auch die Arbeit der vielen Ehrenamtlichen substanzlos werden lässt und zu einer Einstellung der Arbeit führt. Durch die daraus folgende Einstellung weiterer Förderung wird der Zweckverband in die Insolvenz geführt. [12 05 637 01]

4. Die Sächsische Akademie der Künste wird mit den im Haushalt nun nur noch zur Verfügung stehenden Mitteln ihre gesetzliche vorgeschriebenen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können. Mit dem jetzigen Ansatz wird die Akademie der Künste zwar weiterhin existieren, kann aber nicht mehr arbeiten; sie wird zu einem bewegungsunfähigen Hohlkörper. [12 05 685 03]

5. Eine Vielzahl von Einrichtungen und Verbänden ist durch den Haushalt der Staatsregierung in ihrer Existenz gefährdet, dazu zählen

– der Landesverband Amateurtheater Sachsen e.V.
– die Schauplatz Eisenbahn gGmbH
– der Filmverband Sachsen e.V.
– das projekttheater dresden e.V.
– der Sächsische Kinder- und Jugendfilmdienst e.V.
– der Sächsische Musikrat e.V.

[12 05 686 56]

 

– die Leipziger DOK-Filmwochen GmbH
– der Verband deutscher Musikschulen Landesverband Sachsen e.V.

[12 05 685 56]

und viele andere.

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