Verfassungsschutz muss Extremismus bekämpfen – nicht Meinungen überwachen
Zur Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichts erklärt Bernd Rudolph, innenpolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Politischer und religiöser Extremismus stellt eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Verfassungsfeindliche Bestrebungen müssen beobachtet und mit den Mitteln des Rechtsstaats konsequent bekämpft werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie von rechts, links oder aus dem Bereich des religiösen Extremismus kommen.
Gleichzeitig sehen wir die Entwicklung der vergangenen Jahre kritisch, gesellschaftliche Debatten und staatliches Handeln zunehmend unter dem Begriff der ‚Delegitimierung des Staates‘ zu betrachten. Auch wenn dieser Bereich inzwischen nicht mehr als eigener Phänomenbereich geführt wird, bleibt die Frage bestehen, wo die Grenze zwischen legitimer Kritik an staatlichem Handeln und tatsächlichen verfassungsfeindlichen Bestrebungen gezogen wird.
In einer Demokratie müssen auch scharfe Kritik an Regierungshandeln, Proteste gegen politische Entscheidungen und unbequeme Meinungen möglich sein. Meinungsfreiheit endet nicht dort, wo Kritik unbequem wird. Wer den Eindruck erweckt, politische Auffassungen oder gesellschaftliche Debatten unter Generalverdacht zu stellen, riskiert einen Vertrauensverlust in staatliche Institutionen. Umfragen der letzten Jahre zeigen immer wieder, als wie stark eingeschränkt die Meinungsfreiheit bereits wahrgenommen wird. Zuletzt hat Ende 2025 eine Umfrage im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung gezeigt, dass 58% der Befragten nicht mehr das Gefühl haben, sagen zu können, was sie denken, ohne Konsequenzen zu befürchten. Das ist eine fatale Entwicklung.
Deshalb braucht es einen Verfassungsschutz, der sich auf seinen verfassungsmäßigen Auftrag konzentriert: die Beobachtung tatsächlicher extremistischer Bestrebungen. Die Beobachtung legitimer politischer Meinungsäußerungen lehnen wir ab. Freiheit und Sicherheit gehören zusammen – beides muss gleichermaßen geschützt werden.“


