Aktuell
Verpflichtende Gedenkstättenbesuche in der Schule verbindlich einführen
Die BSW-Fraktion beantragte auf der heutigen Plenarsitzung, dass alle sächsischen Schülerinnen und Schüler im Verlauf ihrer Schulzeit mindestens einmal eine Gedenkstätte oder ein ehemaliges Konzentrationslager der NS-Zeit, vorrangig in Sachsen, besuchen müssen. Die Staatsregierung soll dies durch entsprechende verbindliche Maßnahmen sicherstellen. Als fester Bestandteil des Unterrichts und begleitet durch eine ausführliche Vor- und Nachbereitung, soll dieser Besuch den Schülern die historische Bedeutung und die Verantwortung Deutschlands nachhaltig vermitteln. Die Erinnerungskultur stärken und Schülerinnen und Schüler mit den Schrecken der nationalsozialistischen Barbarei konfrontieren, ist die Intention dieses verpflichtenden Gedenkstättenbesuchs. Damit stellt sich das BSW seiner Verantwortung für die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus.
Der demokratiepolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Lutz Richter sagt dazu: „Gedenkstätten und Erinnerungseinrichtungen sind mehr als nur Orte des Erinnerns – sie sind auch ein wesentlicher Bestandteil der präventiven Arbeit gegen Antisemitismus. Sie machen die Grausamkeiten der Vergangenheit lebendig und mahnen uns, dass solche Verbrechen niemals wieder geschehen dürfen.“
Der Antrag wurde in den Ausschuss überwiesen.

