Verwaltungsturbo ist richtig – Mindestinvestitionssumme bleibt unnötige Hürde
Zum Start des Verfahrens für die kommunalen Investitionsbudgets aus dem Sachsenfonds erklärt Bernd Rudolph, kommunalpolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Dass die kommunalen Investitionsbudgets jetzt an den Start gehen und das Verfahren deutlich vereinfacht wird, ist eine gute Nachricht für unsere Städte und Gemeinden. Weniger Förderbürokratie und mehr Entscheidungsspielraum vor Ort sind der richtige Weg.
Ein Problem bleibt allerdings die Mindestinvestitionssumme von 250.000 Euro je Maßnahme. Gerade kleinere Städte und Gemeinden haben viele notwendige Investitionen, die unterhalb dieser Schwelle liegen. Ob eine Investition vor Ort wichtig ist, entscheidet sich aber nicht an ihrer Größe.
Genau deshalb haben wir mit unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Mindestinvestitionssumme abzusenken. Auch die Sachverständigenanhörung im Landtag hat gezeigt, dass die praktische Nutzbarkeit der Mittel gerade für kleinere Kommunen eine zentrale Frage ist.
Wenn wir den Kommunen eigene Investitionsbudgets geben, sollten wir ihnen auch zutrauen, selbst zu entscheiden, welche Investitionen vor Ort notwendig sind. Eine starre Untergrenze schränkt diesen Spielraum unnötig ein.
Der jetzt gestartete Verwaltungsturbo zeigt, dass Vereinfachung möglich ist. Bei der Mindestinvestitionssumme ist nun der Gesetzgeber gefragt. Unser Vorschlag für eine Absenkung liegt auf dem Tisch.“



