Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat den Antrag „Wer uns schützt, braucht Schutz – psychische Gesundheit bei der Polizei des Freistaates Sachsen stärken“ (Drs. 8/8246, s. Anhang) eingereicht. Ziel ist es, psychische Belastungen im Polizeidienst systematischer zu erfassen und daraus verbindliche Präventions-, Betreuungs- und Nachsorgemaßnahmen abzuleiten.

Dazu erklärt Bernd Rudolph, innenpolitischer Sprecher der BSW-Fraktion:
„Polizeibedienstete werden mit Situationen konfrontiert, die für andere Menschen absolute Ausnahmefälle sind: schwere Unfälle, Gewalt, Tod und menschliches Leid. Manche müssen immer wieder Bilder schwerster Gewalt oder sexuellen Missbrauchs auswerten. Dazu kommen Schichtdienst, Zeitdruck und eine hohe Einsatzbelastung. Wer uns schützt, braucht deshalb selbst Schutz.“

Wie groß die Belastungen sind, zeigen aktuelle bundesweite Zahlen. Nach einer Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit fühlen sich 51 Prozent der Polizeibeschäftigten sehr häufig oder oft bei der Arbeit gehetzt. 55 Prozent berichten von widersprüchlichen Arbeitsanforderungen, rund die Hälfte ist häufig Konflikten ausgesetzt.

Sachsen verfügt bereits über psychologische und psychosoziale Unterstützungsangebote. Eine Kleine Anfrage Rudolphs ergab jedoch, dass beim heutigen Polizeipräsidium für Service und IT (PPSI) lediglich drei psychologische Psychotherapeuten für die Dienststellen der sächsischen Polizei tätig sind. Auf die Frage, ob die vorhandenen Kapazitäten dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, legte die Staatsregierung keine konkrete Bedarfsbewertung vor.

Rudolph:
„Wir behaupten nicht einfach, drei Psychotherapeuten seien zu wenig. Wir wollen, dass Sachsen endlich nachvollziehbar ermittelt, welcher Bedarf tatsächlich besteht und dann Personal und Angebote daran ausrichtet. Das Arbeitsschutzrecht verlangt ohnehin, psychische Belastungen in Gefährdungsbeurteilungen einzubeziehen. Entscheidend ist aber, dass daraus auch etwas folgt. Gefährdungsbeurteilungen dürfen keine Papierübung sein.“
Der BSW-Antrag fordert deshalb, besonders psychisch belastende Tätigkeitsbereiche systematisch zu identifizieren und die notwendigen Unterstützungsangebote entsprechend auszustatten. Der Polizeipsychologische Dienst soll am ermittelten Bedarf ausgerichtet werden. Dabei sollen unter anderem Inanspruchnahme, Wartezeiten und notwendige Weitervermittlungen an externe Fachkräfte berücksichtigt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt ist professionelle Supervision. Polizeibedienstete in besonders belastenden Tätigkeitsbereichen sollen dauerhaft einen freiwilligen und für sie kostenfreien Zugang erhalten.

Rudolph:
„Supervision setzt an, bevor aus dauerhafter Belastung eine Erkrankung wird. Wer regelmäßig schwerste Unfälle erlebt, mit Gewalt und Tod konfrontiert ist oder kaum erträgliches Bildmaterial auswerten muss, sollte die Möglichkeit haben, diese Belastungen professionell zu reflektieren – freiwillig, vertraulich und ohne eigene Kosten.“

CDU und SPD haben ein freiwilliges dienstliches Supervisionsangebot bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Die BSW-Fraktion fordert nun dessen verlässliche Umsetzung. Bis zum 30. Juni 2027 soll die Staatsregierung dem Innenausschuss außerdem über die Gefährdungsbeurteilungen, identifizierte Belastungsbereiche, daraus abgeleitete Maßnahmen, die Ausstattung der Unterstützungsangebote und die Umsetzung der Supervision berichten.

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